Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Dekorationsservice und Blumenbestellung –
Feierlich Eventdesign
Nikolausstraße 7
37115 Duderstadt
Email: info@feierlich-events.de
Tel: 01752424353
Web: www.feierlich-events.de
- Geltungsbereich
1 Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Verträge, die mit Feierlich Eventdesign oder einem berechtigten Vertreter vereinbart wurden. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit zurückgewiesen, sofern diese nur durch schriftliche Vereinbarung als verbindlich anerkannt werden.
1.2 Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird. Verbraucher ist jeder Auftraggeber, der als natürliche Person den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeiten abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder sonst selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. - Zustandekommen der Verträge
2.1 Die Leistungsdarstellungen (Preispakete) im Internet sind kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular anzufragen. Eine Anfrage ist keine Auftragserteilung.
2.3 Nach der Anfrage des Auftraggebers und der Prüfung der Verfügbarkeit des Termins wird ein Termin zum persönlichen oder telefonischen Kennenlernen vereinbart, wo die wichtigsten Informationen, sowie persönliche Daten ausgetauscht werden.
2.4 Während oder nach dem sogenannten Beratungsgespräch und der Konzeptpräsentation wird das individuelle Angebot persönlich oder per E-Mail übermittelt. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.5 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von vier Wochen anzunehmen. Die Annahme durch die Unterzeichnung des Angebotes und der Zusendung per Mail oder Post. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis zustande. Ergänzungen wie zusätzlicher Blumenschmuck können im Nachhinein, bis jedoch spätestens 2 Wochen vor dem Ausführungstermin getätigt werden.
2.6 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
2.7 Mit Unterzeichnung und Übersendung des Angebotes willigt der Auftraggeber ein, innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages laut Angebot zu tätigen. - Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Feierlich Eventdesign alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
Diese Informationen sind:
(1) Wegbeschreibung
(2) Zeitlicher Ablauf am Tag der Trauung (Beginn der Trauung, etc.)
(3) Konkrete Tischanzahl, Stuhlanzahl, etc.
(4) Zeitlicher Ablauf der Dekoration nach Rücksprache mit der Location
Sollte der zeitliche Ablauf der Dekoration (4) schlecht organisiert sein und es tritt eine Wartezeit ein, weil z.B. Tische noch nicht eingedeckt sind, wird die zusätzliche Arbeitszeit mit dem im Angebot angegebenen Stundensatz in Rechnung gestellt.
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass vereinbarte und notwendige Befestigungen für Dekoartikel mit der Location besprochen wurden und Befestigungsmittel wie Schrauben, etc. verwendet werden dürfen.
3.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von Feierlich Eventdesign nicht zu vertreten sind; u. a. Krankheit des Brautpaares, rechtzeitiges Vorbereiten der Location höhere Gewalt, etc.
3.4 Der Kunde respektiert, dass Blumendekorationen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Feierlich Eventdesign unterliegen. Persönliche Farb-, Blumen- und Dekorationswünsche werden jederzeit vom Auftragnehmer berücksichtigt. - Pflichten des Auftragnehmers
4.1 Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen. Dies gilt sowohl für das Kennenlernen, Beratungsgespräch und die Konzeptentwicklung, als auch für die im Angebot enthaltenen Leistungen.
4.2 Der Auftragnehmer gestaltet und dekoriert im vertraglich vereinbarten Umfang.
Nachträgliche Zusatzbuchungen aus 2.5 werden mitberücksichtigt. Sofern es dem Auftragnehmer aus zeitlichen und materiellen Gründen möglich ist, können Zusatzstunden vor Ort für die Dekoration blumenunabhängiger Artikel dazu gebucht werden. - Vergütung und Auslagen
5.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
5.2 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.
5.3 Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 50% der im Angebot festgelegten Gesamtvergütung berechnet, die innerhalb von 8 Tagen nach mündlicher oder schriftlicher Buchung fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Angebot angegebenen Konto.
5.4 Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.5 Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer sofort und nach Rechnungstellung fällig. Die Abschlussrechnung erfolgt 1-2 Tage nach dem Leistungstag.
5.6 An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt von 37115 Duderstadt aus. Die Lieferkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, im Angebotspreis inkludiert. Bei längerer Anreise mit Auto, Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung (ab einer einfachen Entfernung von 150km) werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. - Rücktritt durch den Kunden (Auftraggeber)
6.1 Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer nachstehende Aufwandsentschädigungen zu und werden in Rechnung gestellt:
• Rücktritt bis zu 9 Monate vor Termin: 25 % des Auftragswertes
• Rücktritt bis zu 3 Monate vor Termin: 50 % des Auftragswertes
• Rücktritt bis zu 1 Monat vor Termin: 75 % des Auftragswertes
• Rücktritt ab 1 Woche vor Termin: 90 % des Auftragswertes - Haftung
7.1 Hat der Auftraggeber Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.
7.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Feierlich Eventdesign kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Feierlich Eventdesign auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
7.3 Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
7.4 Feierlich Eventdesign haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.
7.5 Die vertragliche oder außervertragliche Haftung von Feierlich Eventdesign wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. - Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes
Die Datenschutzpraxis von Feierlich Eventdesign steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite.
Anwendbares Recht auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. - Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. - Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
10.2 Gerichtsstand ist Duderstadt. - Verantwortlich für den Inhalt:
Name: Feierlich Eventdesign Nina Becker, Nikolausstraße 7, 37115 Duderstadt
E-Mail-Adresse: info@feierlich-events.de
Stand: April 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Dekorationsverleih –
Feierlich Eventdesign
Nikolausstraße 7
37115 Duderstadt
Email: info@feierlich-events.de
Tel: 01752424353
Web: www.feierlich-events.de
- Geltungsbereich
1 Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Verträge, die mit Feierlich Eventdesign oder einem berechtigten Vertreter vereinbart wurden. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit zurückgewiesen, sofern diese nur durch schriftliche Vereinbarung als verbindlich anerkannt werden.
1.2 Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird. Verbraucher ist jeder Auftraggeber, der als natürliche Person den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeiten abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder sonst selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. - Zustandekommen der Verträge
1 Die Leistungsdarstellungen (Preispakete) im Internet sind kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular anzufragen. Eine Anfrage ist keine Auftragserteilung.
2.3 Nach der Anfrage des Auftraggebers und der Prüfung der Verfügbarkeit des Termins wird ein Termin zum persönlichen oder telefonischen Kennenlernen vereinbart, wo die wichtigsten Informationen, sowie persönliche Daten ausgetauscht werden.
2.4 Während oder nach dem sogenannten Beratungsgespräch und der Konzeptpräsentation wird das individuelle Angebot persönlich oder per E-Mail übermittelt. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.5 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von vier Wochen anzunehmen. Die Annahme durch die Unterzeichnung des Angebotes und der Zusendung per Mail oder Post. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis zustande. Ergänzungen wie zusätzlicher Blumenschmuck können im Nachhinein, bis jedoch spätestens 2 Wochen vor dem Ausführungstermin getätigt werden.
2.6 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
2.7 Mit Unterzeichnung und Übersendung des Angebotes willigt der Auftraggeber ein, innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages laut Angebot zu tätigen. - Mietpreis
1 Es gelten ausschließlich die Mietpreise aus den jeweils aktuellen Preislisten von Feierlich Eventdesign.
3.2 Der Mietpreis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände am Lager von Feierlich Eventdesign (bzw. Lieferung durch die Spedition/Kurier) bis zum Tag der Rückgabe berechnet.
3.3 Sämtliche Mietpreise sind pro Stück, Endpreise in EURO (€). Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten, Reinigung und sonstige Kosten sind im Mietpreis nicht enthalten.
3.4 Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungskosten werden im Angebot gesondert gelistet und sind in der Gesamtsumme enthalten.
3.5 Zusatzleistungen wie Aufbau/Abbau und das Auspacken/Verpacken des Mietobjekts am Veranstaltungsort sind nicht im Mietpreis enthalten.
3.6 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch Feierlich Eventdesign und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall - Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarte Gesamtsumme ist innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der verbindlichen Annahme des Angebots (Ausgestellt durch Feierlich Eventdesign) durch den Kunden zu 50% im Voraus zu entrichten. Die verbleibenden 50 % sind 14 Tage vor Beginn der Mietdauer zu entrichten. - Gebrauch und Umgang mit dem Mietobjekt
5.1 Es ist dem Kunden nicht gestattet das Mietobjekt Dritten zu überlassen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch Feierlich Eventdesign und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall.
5.2 Die Mietobjekte dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Der Zweck der Nutzung ergibt sich aus der Anfrage und der Auftragsbestätigung.
5.3 Das Mietobjekt darf nach dem Ende einer Veranstaltung nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden.
5.4 Das Mietobjekt darf nicht bei Unwetter im Freien genutzt oder im Freien abgestellt werden.
5.5 Alle Mietobjekte müssen in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden.
5.6 Bei Nichteinhaltung dieser Klauseln wird Feierlich Eventdesign eine Reinigungs- und Instandsetzungsgebühr, wie Klausel 6 festgelegt, erheben.
5.7 Sollte ein Mietobjekt beschädigt oder abhandengekommen sein, ist Feierlich Eventdesign sofort nach Kenntnisnahme zu benachrichtigen. - Reinigungs- und Instandsetzungsgebühr
6.1 Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z.B. Brandlöcher, Kerzenwachs oder Weinflecken auf, die durch eine normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird Feierlich Eventdesign sie fachmännisch entfernen und dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen.
6.2 Bei Beschädigung, Verlust und extremer Verunreinigung von bestimmten Mietobjekten wird ein Wertersatz gefordert. - Mietdauer
7.1 Wenn nicht anders in der Artikelbeschreibung angegeben, umfasst die Mietdauer einer Mieteinheit mindestens einen Zeitraum von drei Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sonntage und Feiertage werden mitberechnet.
7.2 Die Rückgabe der Mietobjekte hat zu der vorher mit Feierlich Eventdesign vereinbarten Zeit zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe erst nach der vereinbarten Zeit, so verlängert sich die Mietdauer automatisch um einen weiteren Tag. - Abholung/Rückgabe durch den Kunden
8.1 Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann das Mietobjekt am Lager von Feierlich Eventdesign abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Das Mietobjekt ist ordnungsgemäß verpackt und steht zur Abholung ebenerdig bereit.
8.2 Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von 1 Stunde eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d.h. der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, dann behält sich Feierlich Eventdesign vor eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,- Euro pro 30 Minuten zu erheben.
8.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise des Transports zum Transportieren des Mietobjekts geeignet ist, um Schäden am Mietobjekt zu vermeiden.
8.4 Verpackungsmaterial muss aufgehoben und für den Rücktransport wiederverwendet werden. Falls das Verpackungsmaterial beim Auspacken des Mietobjekts beschädigt wird, dann muss der Kunde auf eigene Kosten geeignetes Verpackungsmaterial besorgen, um das Mietobjekt ordnungsgemäß für den Rücktransport zu verpacken.
8.5 Der Kunde haftet für alle Schäden ab Übergabe am Standort von Feierlich Eventdesign Lager bis Rückgabe des Mietobjekts am Standort von Feierlich Eventdesign Lager. - Versand und Abholung durch Feierlich Eventdesign
9.1 Lieferung/Abholung des Mietobjekts durch Feierlich Eventdesign findet nur innerhalb von 50km Umkreis vom Feierlich Eventdesign Lager gegen Aufpreis statt.
9.2 Versand/Abholung innerhalb des 50km Umkreis-Radius erfolgt durch Speditionen oder Kuriere von Feierlich Eventdesign.
9.3 Anlieferungs-/Abholzeitraum durch Feierlich Eventdesign erfolgt innerhalb des vereinbarten Termins in einem Zeitfenster von 2 Stunden. Sollte der Kunde ein kleineres Zeitfenster als 2 Stunden wünschen, behält sich Feierlich Eventdesign vor, eine Servicegebühr in Höhe von 30,- Euro zu verlangen.
9.4 Anlieferung/Abholung erfolgt nur durch eine ebenerdige Anlieferung/Abholung im Umkreis von 100 Metern zum Veranstaltungsort.
9.5 Die Anlieferung bzw. Abholung beinhaltet kein Auspacken/Aufbau bzw. Einpacken/Abbau des Mietobjekts.
9.6 In den folgenden Fällen wird für Auslieferungen/Abholungen, nach einer gesonderten vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, eine Zusatzgebühr erhoben:
9.6.1 im längeren Umkreis mehr als 100m zwischen mögliche Haltestelle des Transportwagens und Veranstaltungsort,
9.6.2 bei sonstigen erschwerten Anlieferungs-/Abholbedingungen oder
9.6.3 bei Treppenstufen
9.7 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung/Abholung ein geeigneter Ansprechpartner am Veranstaltungsort und telefonisch erreichbar ist.
9.8 Größere Mietobjekte müssen bei Abholung frei von jeglicher Dekoration, gesäubert und an einem leicht zugänglichen Ort transportfähig verpackt sein.
9.9 Kleinere Mietobjekte müssen bei Abholung ordnungsgemäß im ursprünglichen/geeigneten Verpackungsmaterial verpackt in ihren Transportbehältern an einem zentralen Ort zugänglich sein.
9.10 Sollten die Mietobjekte nicht leicht zugänglich sein oder ein geeigneter Ansprechpartner nicht vor Ort sein, behält sich Feierlich Eventdesign vor, eine Verzögerungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro 30 Minuten zu erheben.
9.11 Sollte eine Abholung nicht möglich sein, wird eine Gebühr von 20% des Auftragswertes/ mind. 50 Euro plus Fahrtkostenpauschale erhoben. Die Fahrtkostenpauschale liegt innerhalb des 50km Umkreis-Radius bei 50 Euro.
9.12 Einige Mietobjekte können auch per Spedition/Post/Paketdienst versendet werden. Die Höhe der Versandkosten richtet sich dabei nach Größe/ Gewicht der zu versendenden Mietobjekte und ist Bestandteil des verbindlichen Angebots von Feierlich Eventdesign.
9.13 Die organisatorische Abwicklung des Rückversandes durch Spedition/Post/Paketdienst erfolgt vorab durch Feierlich Eventdesign. Die Ware hat durch den Kunden so verpackt zu werden, wie sie durch Feierlich Eventdesign verpackt wurde. Dem Kunden wird ein Rücksende-Aufkleber zur Verfügung gestellt, welchen er am Paket aufbringt. Das Paket muss nach der Veranstaltung unverzüglich beim Versender abgegeben, bzw. bei Abholung dem Transporteur übergeben werden.
9.14 Im Falle einer Abholung des Paketes durch Spedition/Paketdienst, hat der Kunde sicherzustellen, dass zum vereinbarten Abholtermin die Ware transportfähig bereitgestellt ist und termingerecht an den Transportpartner übergeben wird.
9.15 Bei der Anmietung von Mietobjekten für Outdoor-Veranstaltungen muss der Kunde sicherstellen, dass das Mietobjekt bei Unwetter ordnungsgemäß geschützt abgestellt ist wie z. B. in einer Garage oder Zelt. - Transportschäden
10.1 Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu Feierlich Eventdesign auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen Feierlich Eventdesign aber, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. - Mahnverfahren bei Verzug
11.1 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung versendet Feierlich Eventdesign eine Zahlungserinnerung in schriftlicher Form mit Benennung einer letzten Zahlungsfrist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist leitet Feierlich Eventdesign ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren ein. - Rücktritt (Stornierung) des Kunden
12.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.
12.2 Im Fall des Rücktritts wird die bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 50% der
Gesamtsumme durch Feierlich Eventdesign einbehalten.
12.3 Eine Erstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen. - Rücktritt und Kündigung durch Feierlich Eventdesign
13.1 Feierlich Eventdesign kann ohne Einhaltung einer Frist vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Vertrag kündigen,
13.1.1 wenn der Kunde die Durchführung der Leistungen von Feierlich Eventdesign ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört;
13.1.2 wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist; oder
13.1.3 wenn er seinen Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag, trotz einer Abmahnung, nicht nachkommt oder auf Dauer nicht nachkommen kann oder eindeutig bekundet hat, dass er ihnen nicht nachkommen will.
13.2 Außerdem kann Feierlich Eventdesign diesen Vertrag schriftlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn die Leistung aufgrund von höherer Gewalt nicht planmäßig durchgeführt werden kann.
13.3 Jede Art von Schadenersatz/Aufwendungsersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts nach der Klausel 12.2 sind ausgeschlossen. - Haftung
14.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
14.1.1 bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
14.1.2 bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
14.1.3 bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
14.1.4 soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
14.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. - Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes
Die Datenschutzpraxis von Feierlich Eventdesign steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite.
Anwendbares Recht auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. - Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. - Schlussbestimmungen
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
17.2 Gerichtsstand ist Heilbad Heiligenstadt. - Verantwortlich für den Inhalt:
Name: Feierlich Eventdesign Nina Becker, Nikolausstraße 7, 37115 Duderstadt
E-Mail-Adresse: info@feierlich-events.de
Stand: April 2024